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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Informationen auf dieser Seite sind für Personen relevant, die bereits zum Masterstudiengang "Management von Bildungseinrichtungen" zugelassen wurden und sich im Rahmen des Studiums nun Studien- bzw. Prüfungsleistungen anerkennen lassen möchten, welche bereits im Vorfeld in anderen Studiengängen oder Studienprogrammen oder an anderen Hochschulen erbracht wurden. Durch die Anerkennung bereits erworbener Kompetenzen ist eine Verkürzung der Regelstudienzeit möglich.

Können bereits im Vorfeld erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen des Masterstudiums anerkannt werden?

Ja, Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen oder Studienprogrammen oder an anderen Hochschulen erbracht wurden, können im Rahmen des Masterstudiums auf Antrag anerkannt werden. Voraussetzung für eine Anerkennung ist die Gleichwertigkeit der bereits erbrachten Leistungen mit den Anforderungen des Masterstudiengangs "Management von Bildungseinrichtungen". Eine Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn die bereits im Vorfeld erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Form und Umfang im Wesentlichen denen des Masterstudiengangs "Management von Bildungseinrichtungen" entsprechen.

Bis wann und an wen ist der Antrag zur Anerkennung bereits im Vorfeld erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen zu stellen?

Wenn eine Anerkennung von bereits im Vorfeld erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgen soll, dann ist der Antrag

  • im Wintersemester bis 31.10.
  • im Sommersemester bis 30.04.

des jeweiligen Jahres an den Studien- und Prüfungsausschuss des Masterstudienganges "Management von Bildungseinrichtungen" zu richten.

Was muss der Antrag zur Anerkennung bereits im Vorfeld erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen enthalten?

Wesentlicher Bestandteil eines Anerkennungsantrages ist ein von der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer einzureichendes Portfolio. Ein Portfolio setzt sich zusammen aus:

  1. authentischen Belegen von Tätigkeiten oder Arbeitsergebnissen, die den Besitz von Kenntnissen und Fähigkeiten nachweisen, welche auf einzelne Module des Masterstudienganges "Management von Bildungseinrichtungen" anerkannt werden können, und
  2. Erläuterungen der Tätigkeits- und Ergebnisnachweise (max. 2 DIN-A4-Seiten)

Die Anerkennung erfolgt allerdings modulweise und muss jeweils einzeln beantragt werden. Für jede angestrebte modulweise Anerkennung muss ein eigenes Portfolio eingereicht werden. Außerdem ist dem Antrag eine Kopie des Abschlusszeugnisses des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses beizufügen.

Zudem ist jeweils gesondert für jedes anzuerkennende Modul zusätzlich auch noch ein Formblatt des Prüfungsamtes auszufüllen, welches Sie bitte Ihrem Anerkennungsantrag beifügen. Nachfolgend der Link zum Download-Bereich des Prüfungsamtes (-->Formulare PA). Wahlweise gelangen Sie hier auch direkt zum Antrag im PDF-Format (-->Antrag auf Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen).

Die gesamten Antragsunterlagen senden Sie bitte anschließend postalisch an den Studien- und Prüfungsausschuss des Masterstudienganges "Management von Bildungseinrichtungen":

Kontakt

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich
Arbeitsbereich Bildungsmanagement
Studien- und Prüfungsausschuss

Universitätsring 3
06108 Halle (Saale)


** BITTE BEACHTEN **
Wenn ein Antrag auf Anerkennung eingereicht wird und die oder der Einreichende anschließend an der Prüfung für das Modul, für das die Anerkennung angestrebt wird, teilnimmt, so wird der Antrag auf Anerkennung hinfällig.


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