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Übersicht Anerkennung, Anrechnung, Eingangsprüfung

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Diplom, Magister, Staatsexamen, Bachelor oder vergleichbarer Abschluss - 240 LP


Welche grundlegenden Voraussetzungen sind für eine Teilnahme am Masterstudiengang "Management von Bildungseinrichtungen" erforderlich?

Grundlegende Voraussetzungen für die Zulassung zum Master-Studiengang „Management von Bildungseinrichtungen“ sind:

  1. der Nachweis von mind. 240 Leistungspunkten, die im Rahmen von Bachelor-Abschlüssen bzw. anderen berufsqualifizierenden Hochschulabschlüssen, wie Diplom, Magister, Staatsexamen oder anderen äquivalenten Abschlüssen (z.B. Fachschulabschluss der DDR für Grundschullehrkräfte), erbracht worden,
  2. der Nachweis von mindestens einem Jahr Berufserfahrung in einer Elementarbildungseinrichtung, allgemeinbildenden Schule, berufsbildenden Einrichtung oder in einer Fort- und Weiterbildungseinrichtung,
  3. der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung gemäß Fachspezifischer Ordnung zur Regelung der Eignungsfeststellungsprüfung für den Master-Studiengang „Management von Bildungseinrichtungen“ und  
  4. ein Motivationsschreiben.


Bachelor oder vergleichbarer Abschluss - 180 LP


Anrechnung außerhochschulisch erworbener Qualifikationen und Kompetenzen

Die nachfolgenden Informationen sind für Personen relevant, welche sich für eine Teilnahme am Masterstudiengang "Management von Bildungseinrichtungen" interessieren, jedoch weniger als die zur Zulassung zum Studiengang erforderlichen 240 Leistungspunkte aufweisen. In diesem Fall besteht für Sie die Möglichkeit, sich außerhochschulisch erworbene Qualifikationen und Kompetenzen anrechnen zu lassen. Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass die nachgewiesenen Berufserfahrungen in Inhalt und Niveau den Lernzielen und -inhalten der in der Anrechnungsordnung unter dem Punkt "Kompetenzorientiertes Zusatz-Curriculum" definierten Studienmodule gleichen.

Können bereits im Vorfeld des Masterstudiums außerhochschulisch erworbene Qualifikationen und Kompetenzen angerechnet werden, wenn weniger als 240 Leistungspunkte vorhanden sind?

Ja, außerhochschulisch erworbene Qualifikationen und Kompetenzen können basierend auf der "Fachspezifischen Ordnung zur Regelung der Anrechnung außerhochschulisch erworbener Qualifikationen und Kompetenzen für den Masterstudiengang Management von Bildungseinrichtungen" auf Antrag angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt in Form von individuellen Einzelfallprüfungen. Ziel des Anrechnungsverfahrens ist die Ermittlung von Kompetenzäquivalenzen. Als Kriterien hierfür gelten die in der Anrechnungsordnung unter dem Punkt "Kompetenzorientiertes Zusatz-Curriculum" aufgeführten Lernziele und Lerninhalte. Ergebnis des Verfahrens kann die Anrechnung von bis zu maximal 60 Leistungspunkten für den Masterstudiengang "Management von Bildungseinrichtungen" sein. Die Anrechnungsordnung steht Ihnen unter der Rubrik "Formulare und Downloads" zum Abruf bereit.

Bis wann und an wen ist der Antrag zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Qualifikationen und Kompetenzen zu stellen?

Der formlose Antrag auf Anrechnung außerhochschulisch erworbener Qualifikationen und Kompetenzen ist -gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung zur Eignungsfeststellungsprüfung- jeweils bis zum 31. Juli des jeweiligen Jahres an den Studien- und Prüfungsausschuss des Masterstudienganges "Management von Bildungseinrichtungen" zu richten. Die entsprechende Postanschrift entnehmen Sie bitte der Rubrik "Bewerbung".

Was muss der Antrag zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Qualifikationen und Kompetenzen enthalten?

Wesentlicher Bestandteil des Anrechnungsantrages ist ein von der Bewerberin bzw. dem Bewerber einzureichendes Portfolio, welches sich zusammensetzt aus:

  • authentischen Belegen von Tätigkeiten oder Arbeitsergebnissen, die den Besitz von Kenntnissen und Fähigkeiten nachweisen, welche gemäß "Kompetenzorientiertem Zusatz-Curriculum" anrechenbar sind, und
  • Erläuterungen der Tätigkeits- und Ergebnisnachweise (max. 2 DIN-A4-Seiten).

Da die Anrechnung modulweise erfolgt, muss für jede angestrebte Anrechnung ein eigener Portfolio-Nachweis eingereicht werden. Außerdem ist dem Antrag eine Kopie des Abschlusszeugnisses des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses beizufügen.

In Einzelfällen kann ergänzend eine Anrechnung auf Grundlage einer Einstufungsprüfung erfolgen. Dabei wird der individuelle Kenntnis-, Fähigkeits- oder Fertigkeitsstand einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers in Bezug auf ein bestimmtes Modul geprüft. Das Ziel dabei ist, vorhandene, aber nicht durch ein Portfolio nachgewiesene Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten als äquivalent zu einer bestimmten Modulleistung anzurechnen.

Die gesamten Antragsunterlagen senden Sie bitte postalisch an den Studien- und Prüfungsausschuss des Masterstudienganges "Management von Bildungseinrichtungen. Die Adresse finden Sie unter der Rubrik "Bewerbung".

Wie wird entschieden, ob die bereits erbrachten Leistungen anrechenbar sind?

Die Anrechnungskommission befindet über die Anrechenbarkeit nachgewiesener Berufserfahrungen auf Grundlage der eingereichten Portfolios.

In einem Anrechnungsverfahren wird dafür ermittelt, ob die nachgewiesenen Berufserfahrungen in Inhalt und Niveau den Lernzielen und -inhalten der in der Anrechnungsordnung unter dem Punkt "Kompetenzorientiertes Zusatz-Curriculum" definierten Studienmodule gleichen.

Die Kommission bewertet die nachgewiesenen Berufserfahrungen jeweils mit dem Votum "gleichwertig" oder "nicht gleichwertig".

Werden einzelne Kompetenzen von der Kommission als "nicht gleichwertig" befunden, kann von der Bewerberin bzw. dem Bewerber als Auflage gefordert werden, diese Kompetenzen noch studienbegleitend zu erwerben. Die Erfüllung solcher Auflagen ist Voraussetzung für die Verleihung des angestrebten Abschlusses "Master of Business Administration".



Kein erster Hochschulabschluss


Informationen zur Eingangsprüfung

Eine Zulassung zum Masterstudiengang „Management von Bildungsein-richtungen“ ist unter bestimmten Bedingungen auch ohne einen ersten Hochschulabschluss möglich.

Die Voraussetzungen hierfür sind, dass Sie über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in relevanten Tätigkeitsfeldern verfügen sowie an einer gesonderten Eingangsprüfung teilnehmen. Im Rahmen der Eingangsprüfung müssen Sie nachweisen können, dass Sie die wissenschaftliche Grund-befähigung sowie berufliche Kompetenzen besitzen, die einem ersten Hochschulabschluss gleichwertig sind.

Welche Unterlagen sind beim Arbeitsbereich Bildungsmanagement einzureichen, um zur Eingangsprüfung zugelassen zu werden?

  • Antrag auf Zulassung zur Eingangsprüfung (formlos)
  • Motivationsschreiben, aus dem sich die Motivation für die Aufnahme in den Studiengang und die persönlichen Studienziele erkennen lassen (1 - 2 DIN-A4 Druckseiten)
  • Biografischer Fragebogen
  • Lebenslauf mit Darstellung der besonderen Eignung
  • Hochschulzugangsberechtigung in beglaubigter Kopie (z.B. Abitur-Zeugnis)
  • Gegebenenfalls ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (nur fremdsprachige Bewerber)
  • Nachweis von mindestens fünf Jahren Berufserfahrung in gegenstands-relevanten Bereichen des Masterstudienganges „Management von Bildungseinrichtungen“
  • Portfolio, bestehend aus:
    • Nachweis der wissenschaftlichen Grundbefähigung durch eine selbstständig verfasste schriftliche Arbeit im Umfang von mindestens 6 ECTS (entspricht mindestens 20 Seiten) und auf einem vergleichbaren Niveau einer Bachelorarbeit
    • Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten im Gegenstandsbereich des Masterstudiums durch authentische Belege von Tätigkeiten/ Arbeitsergebnissen
    • Erläuterungen der Tätigkeits- und Ergebnisnachweise

Bis wann und wo ist der Antrag auf Zulassung zur Eingangsprüfung zu stellen?

Der Antrag auf Zulassung zur Eingangsprüfung muss zusammen mit den übrigen Unterlagen bis spätestens 30.06. eines jeden Jahres schriftlich beim Studien- und Prüfungsausschuss eingereicht werden.

ACHTUNG: Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor Zusendung Ihrer Unterlagen mit uns in Verbindung, sodass wir die Modalitäten individuell besprechen können.



!!!Bitte beachten Sie!!!

Die "Annerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen" ist nur für Personen relevant, die bereits zum Masterstudiengang "Management von Bildungs-einrichtungen" zugelassen wurden und sich im Rahmen des Studiums Studien- bzw. Prüfungsleistungen anerkennen lassen möchten, welche bereits im Vorfeld in anderen Studiengängen oder Studienprogrammen oder an anderen Hochschulen erbracht wurden. Nähere Informationen dazu finden Sie HIER.

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