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Bildungsscheck Brandenburg für Beschäftigte

Die Weiterbildungsrichtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) vom 13.06.2013 gilt bis 31.12.2014 und fördert die betriebliche Weiterbildung in Unternehmen    und den Bildungsscheck Brandenburg für Beschäftigte.
(Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds - ESF und des Landes Brandenburg.)

Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Anmeldung beim Bildungsanbieter vor Erhalt des Zuwendungsbescheides der LASA Brandenburg GmbH eine Förderung ausschließt!

Wer erhält einen Bildungsscheck?

Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Bürgerinnen und Bürger können bei der LASA zweimal pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck beantragen.

Die Bürgerinnen und Bürger:

  • müssen ihren Hauptwohnsitz im Land Brandenburg haben.
  • dürfen nicht unbefristet in Bundes- Landes- oder Kommunalverwaltungen beschäftigt sein.
  • dürfen sich noch nicht für die Weiterbildungsmaßnahme angemeldet haben, für die der Bildungsscheck eingesetzt werden soll.

Wie hoch ist der Bildungsscheck?

Der Bildungsscheck kann für Weiterbildungsmaßnahmen beantragt werden, die mindestens 715,- EUR kosten (inkl. Prüfungsgebühren).

Ist eine Eigenbeteiligung erforderlich?

Jeder muss sich an den Kosten der Weiterbildungsmaßnahme mit 30 % der Gesamtausgaben (Kurs- und Prüfungsgebühren) beteiligen.

Welche Weiterbildung wird gefördert?

Es kann eine individuelle arbeitsplatz- und arbeitgeberunabhängige berufliche Weiterbildungsmaßnahme gefördert werden. Auch berufsabschlussbezogene Qualifizierungen sind förderfähig, wenn es sich um einen berufsbegleitenden Studiengang, einen postgradualen Studiengang oder eine Aufstiegsfortbildung handelt und keine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) möglich ist.
Ausgeschlossen von einer Förderung sind u. a. Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung, dem Erwerb der Fahrerlaubnis bzw. der individuellen Gesundheitsprävention dienen. Auch Einzelunterricht ist nicht förderfähig. Ebenso von der Förderung ausgeschlossen sind Kurse, deren Kosten auf Grund gesetzlicher Regelungen vom Arbeitgeber zu übernehmen sind.
Die Bildungsmaßnahme muss spätestens am 31.03.2015 beendet sein.

Weitere Einzelheiten zur Förderung entnehmen Sie bitte der Richtlinie oder dem Merkblatt!

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