Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Für Teilnehmer aus Sachsen-Anhalt

Förderung für

Privatpersonen

Teilnehmer mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt können sich den Masterstudiengang "Management von Bildungseinrichtungen" sowie alle anderen Weiterbildungsangebote durch das Förderprogramm WEITERBILDUNG DIREKT der Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördern lassen.

***Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang***

Das Förderprogramm WEITERBILDUNG DIREKT der Investitionsbank Sachsen-Anhalt kommt auch für unsere Lehrgänge "Coaching Ausbildung", "Malik Managerial Effectiveness Program" sowie "Wirkung durch Persönlichkeit" infrage.

Was muss ich beachten?

Unser Studiengangsdesign ist speziell darauf ausgelegt, den Förderbedingungen von WEITERBILDUNG DIREKT zu genügen.

Der MBA "Management von Bildungseinrichtungen" besteht für Förderinteressierte daher aus vier Paketen:

Jedes der Pakete beinhaltet drei Module (außer Masterthesis), erstreckt sich über ein Semester und stellt ein eigenes förderfähiges Fortbildungsprojekt dar. Das bedeutet für Sie, dass für jedes der vier Pakete ein separater Förderantrag gestellt werden kann und auch muss.

Die Pakete schließen bei Bestehen der Modulprüfungen mit einem Leistungszertifikat ab. Möchten Sie auf das Ablegen der Prüfungen zum Ende des Semesters verzichten, erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, auf welchem Ihnen die Mitarbeit in den Modulen bestätigt wird. Beide Varianten sind förderfähig.

Der Preis für ein Paket beläuft sich auf:

  • 2.080,00 € bei Ablegen der Prüfung mit einhergehendem Leistungszertifikat und dem erhalt von 15LP
  • 1.930,00 € für den Abschluss mit Teilnahmezertifikat (ohne Prüfung und dem Erhalt von 15LP)

**Sie erhalten jeweils einen Gebührenbescheid für ein Paket**

Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die einzelnen angebotenen Pakete bzw. Module zu einem Studienabschluss zu kombinieren. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verleiht Ihnen den "Master of Business Administration", wenn:

  • Sie alle Pakete bzw. Module erfolgreich mit einem Leistungszertifikat abgeschlossen haben.
  • Sie die Zulassungsvorraussetzungen für eine Aufnahme in den Masterstudiengang "Management von Bildungseinrichtungen" erfüllen.
  • Sie einen formlosen schriftlichen Antrag mit der Bitte um Aufnahme in den Masterstudiengang beim Arbeitsbereich Bildungsmanagement einreichen.
  • Sie einen offiziellen Zulassungsantrag beim Immatrikulationsamt der Martin-Luther-Universität gestellt haben.

Hierzu beraten wir Sie zu gegebener Zeit gerne vor Ort oder telefonisch.

Zu den Förderungsbedingungen von "WEITERBILDUNG DIREKT" beachten Sie bitte die unten stehenden Informationen oder www.direkt-weiterbilden.de   

Förderung

Förderung

Förderung

Weiterbildung Direkt

Weiterbildung Direkt

Unsere angebotenen Kurse und Weiterbildungen sind grundsätzlich durch das Programm "Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT" förderfähig. Abhängig von Ihrer aktuellen Situation, werden Ihnen bis zu 90% der Weiterbildungskosten erstattet!

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt unter den folgenden Voraussetzungen:

  • Arbeitnehmer/-innen mit un-/befristetem Arbeitsverhältnis und nicht arbeitslos gemeldet (zum Zeitpunkt der Antragstellung)

oder

  • Arbeitslose ohne Leistungsbezug durch Arbeitsagentur/ Jobcenter (ALG I/II)

Wer wird nicht gefördert?

  • Personen mit einem durchschnittlichen monatlichen Brutto-Einkommen von mehr als 4.350 €
  • selbstständige Unternehmerinnen/Unternehmer sowie freiberuflich Tätige
  • Arbeitslose mit Anspruch/Bezug auf bzw. von ALG I/II-Leistung

Wie wird gefördert?

                                                                                   
PersonenkreisZuwendung in %
I. Personen, mit -Bruttoeinkommen/Monat      
< 1.500 €
90
II. Personen, mit -Bruttoeinkommen/Monat
< 2.500 €
ODER

  • Personen nach Vollendung des 45. Lebensjahres
  • befristet Beschäftigte
  • Teilzeitbeschäftigte mit -Beschäftigungsumfang von max. 30h pro Woche
  • geringfügig Beschäftigte ohne weitere abhängige oder selbständige Beschäftigung
  • Leiharbeitnehmer/-innen
  • Berufsrückkehrer/-innen nach familienbedingter Unterbrechung der Erwerbstätigkeit
  • Alleinerziehende
  • Arbeitslose ohne Leistungsbezug durch Arbeitsagentur/Jobcenter (ALG 1/ll)

     

80
III. Personen, die nicht in Gruppe 1 oder 2 fallen60

Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt:

Beratungsangebote der Investitionsbank Sachsen-Anhalt:

Kostenfreie Hotline 0800 56 007 57

Montag - Donnerstag 8:00 bis 18:00 UhrFreitag 8:00 bis 15:00 Uhr - Hier können auch Flyer bestellt werden

Förderberatungszentrum (FBZ),

Magdeburg, Breiter Weg 7

Montag, Dienstag, Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch+ Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr

Regionalbüro Halle,

Halle, Marktplatz 1

Montag 9:30 bis 17:00 Uhr - (Terminvergabe:0800 56 007 57)

regionale Beratungssprechtage" IB regional -Wir für Sie vor Ort" - Städte (Terminvergabe)

  • Magdeburg (03915693153)
  • Dessau-Roßlau (0340230120)
  • *Halberstadt (03943935812)
  • Merseburg (03461401024)
  • Stendal (03931607880)
  • Bernburg (03471301180)
  • Bitterfeld-Wolfen (03494 638366)

Flyer des Förderprogramms "SACHSEN-ANHALT WEITERBILDUNG DIREKT" zum Download
Weiterbildung_direkt.pdf (274,9 KB)  vom 16.12.2013


Unternehmen

Sie haben Interesse an Weiterbildungen, schrecken aber vor den Kosten und dem Papierkram zurück?
Unser Tipp: Nutzen Sie das Programm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG. Damit können Arbeitgeber sich und ihre Beschäftigten in den verschiedensten Bereichen qualifizieren lassen und je nach Unternehmensgröße einen Zuschuss zwischen 50 und 70 Prozent nutzen.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts

Was wird gefördert?

  • Durchführung betrieblicher Qualifizierungsvorhaben und Umsetzung betrieblicher Konzepte zur Organisations- und Personalentwicklung, zur Anpassungsqualifizierung, zur Erweiterung des beruflichen Wissens sowie zur wissenschaftlichen Weiterbildung für eigene Beschäftigte

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss in Höhe von 50 bis 70 % für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen
  • Zuschuss in Höhe von 25 bis 35 % für spezielle Qualifizierungsmaßnahmen
  • Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe des Unternehmens

Was ist weiterhin zu beachten?

  • Mindestumfang: 16 Qualifizierungsstunden
  • zuwendungsfähige Gesamtausgaben: min. 1.000 Euro
  • Antragstellung min. 8 Wochen vor Beginn des Vorhabens

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